Nachprüfungsverfahren: Vergabe einer Technischen Interimsbetriebsführung Wasserversorgung; Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des erteilten Auftrags; Rüge; besondere Dringlichkeit (Vergabekammer Lüneburg, Az.: VgK-42/2017, Beschluss vom 06.02.2018)
Leitsätze 135 Abs. 1 GWB fordert für den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des erteilten Auftrags keine Rüge. Sie ist daher selbst dann nicht erforderlich, wenn der Antragsteller an dem Vergabeverfahren, in dem gegen § 134 GWB verstoßen worden war, teilgenommen hat. Dadurch gelangt der an der rechtswidrigen Vergabe teilnehmende Bieter in die ansonsten nicht […]